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Sie haben bisher noch nicht ausgebildet und möchten gerne in Ihrem Betrieb ausbilden? Durch Ausbildung sichern Sie sich Ihre Fachkräfte für morgen und sichern die Zukunft unserer Branche.

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Betrieb erfüllen muss, um als Ausbildungsbetrieb zugelassen zu werden.

Voraussetzungen für neue Ausbildungsbetriebe

Eignung des Betriebes

Damit Sie ausbilden dürfen, muss Ihr Betrieb nach Art, Einrichtung und personeller Besetzung geeignet sein.

Ebenfalls ein Kriterium ist die Zahl der Auszubildenden in der Ausbildungsstätte, die in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte stehen muss.

Eignung der zur Ausbildung vorgesehenen Person im Betrieb

  • Die für die Ausbildung vorgesehene Person ist persönlich und fachlich geeignet.
  • Die für die Ausbildung vorgesehene Person legt die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) ab.

Die Eignung des Betriebes und die für die Ausbildung vorgesehene Person werden durch die Ausbildungsberater*innen der IHK überwacht und gewährleistet.

Hier geht es zur Seite der IHK Region Stuttgart.

Hier finden Sie die aktuelle Ausbilder-Eignungsverordnung.

Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)

Ziel der Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) ist der Nachweis der Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung.

Dabei bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen. Geeignet ist, wer eine Ausbildungsprüfung oder ein Studium in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit im Beruf praktisch tätig war. Fachlich geeignet ist auch, wer mindestens das Anderthalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll.

Das bedeutet: Auch wenn Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung für den Beruf haben, im dem Sie ausbilden möchten, dürfen Sie dennoch ausbilden!

Hier gelangen Sie zur IHK Region Stuttgart zum Thema Ausbilder-Eignungsprüfung.

Fördermöglichkeiten

Unternehmen, die bisher keinen oder keine Ausbilder*in beschäftigen oder deren Vollzeit-Ausbilder*in, der/ die in naher Zukunft in Rente geht, erhalten vom Sozialwerk des Deutschen Buchhandels die einmalige Fördersumme von 400,- Euro.

Diese Summe kann von angehenden Ausbildenden dafür genutzt werden, um die IHK-Prüfungen und/oder ein Vorbereitungsseminar zur Prüfung und die entsprechenden Materialien zu finanzieren. Auch Privatpersonen können die Förderung beantragen, wenn sie in einem Unternehmen der Buchbranche angestellt sind.

Hier gelangen Sie zum Antragsformular AEVO-Förderung des Sozialwerks des Deutschen Buchhandels
Senden Sie dieses per E-Mail an Markus Laudanski: laudanski@boev.de

Unterstützung

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach geeigneten Kandidat*innen für die Ausbildung. Außerdem werben wir für die Ausbildung in der Buchbranche und beraten Ausbildungsplatzsuchende. Mit Tipps, Adressen und Material sind wir für Interessierte da, die in der Buchhandlung oder in einem Verlag ihre Karriere starten möchten.