Literaturfestival Stuttgart

Teilnahmebedingungen

(1) Mitmachen dürfen Buchhandlungen und Verlage im Stuttgarter Stadtraum. Kooperationen zwischen Buchhandlungen und Verlagen sind erwünscht. So ist es möglich, dass sich auch Verlage / Buchhandlungen aus dem Stuttgarter Umland für eine Projektförderung bewerben, wenn ihr Kooperationspartner in Stuttgart ansässig ist.

(2) Die Voraussetzung ist, dass ein eigenes Projektvorhaben mit erkennbarem Bezug zu dem Schwerpunktthema des Literaturfestivals „ÜBER LEBEN“ eingebracht wird, das zeitgenössische Literatur und Kultur zugänglich macht.

(3) Von der klassischen Lesung bis zu performativen Formaten, von regionaler bis internationaler Literatur: Vielfalt ist erwünscht in Form und Inhalt. Neben Prosa, Lyrik und Drama können auch illustrierte Texte, Comics, Graphic Novels und andere Formate eingereicht werden.

(4) Ein aktiver und wertschätzender Umgang mit Diversität für Jung und Alt wird verfolgt. So werden möglichst barrierearme Veranstaltungen begrüßt. Projekte können digital, hybrid oder analog stattfinden.

(5) Die Projekte können in den eigenen Räumlichkeiten, an öffentlichen Orten oder an Orten realisiert werden, an denen Literatur nicht auf den ersten Blick zu erwarten ist. Wichtig: Projekte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum müssen beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet und / oder genehmigt werden. Eine Genehmigung ist eigenständig und rechtzeitig vor Projektumsetzung einzuholen. Informationen zu Vorhaben auf öffentlichen Grünflächen, sind hier zu finden. Vorhaben auf Landesflächen müssen direkt beim Land beantragt werden.

(6) Veranstaltungen / Formate können über mehrere Tage innerhalb des Festivalzeitraums stattfinden. Die Umsetzung der Projekte erfolgt eigenverantwortlich und nur in dem Festival-Zeitraum.

(7) Für die Gesamtprogrammplanung findet eine enge Abstimmung mit der künstlerischen Leitung und dem Festivalteam statt. Die Festivalprojekte werden von Nino Haratischwili für den Festivalschwerpunkt und von einer weiteren Kuratorin für das Kinder- und Jugendprogramm ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

(8) Die Öffentlichkeitsarbeit wird zentral vom Festivalteam in Absprache mit den Projektpartner*innen koordiniert und durchgeführt. Ergänzend sind die Projektpartner*innen aufgerufen, eigenständig über ihre gängigen Kanäle die Projekte und das Festival zu bewerben.