Die Mitglieder der Fachgruppe Herstellender Buchhandel (Verlage) des Landesverbandes Baden- Württemberg können zwischen einer Mitgliedschaft mit oder ohne Verbandstarif–bindung wählen. Für diejenigen, die die Tarifbindung gewählt haben, führt der Landesverband Tarifverhandlungen mit ver.di.
Aktuelle Tarifinformation
Ver.di hatte den Entgelttarifvertrag fristgerecht zum 31. Dezember 2022 gekündigt und eine Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 9,5 % ab 1. Januar 2023 für eine Laufzeit von zwölf Monaten gefordert, außerdem zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage für Beschäftigte, die Mitglied der ver.di sind. Die Arbeitgeberseite hatte eine tabellenwirksame Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen bei einer deutlich längeren Laufzeit vorgeschlagen. Außerdem brachten wir das staatliche Instrument der abgabenfreien Inflationsausgleichszahlung ein. Eine erste Verhandlungsrunde am 24. Januar 2023 konnte keine Einigung erzielen.
Am 9. März 2023 traf unsere Tarifkommission mit der Gewerkschaft ver.di und Vertreter*innen der Arbeitnehmer zur zweiten Verhandlungsrunde zusammen, um einen neuen Entgelttarifvertrag für den herstellenden Buchhandel in Baden-Württemberg auszuhandeln. Auf dem Hintergrund der anhaltenden Inflation und gestiegener Kosten auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite erläuterten die Tarifparteien ihre Standpunkte und tauschten sich über Möglichkeiten zur Kompromissfindung aus. Unter der konstruktiven Verhandlungsführung von Joachim Reiter für ver.di und Dr. Frank Merten/RAe Gleiss Lutz für die Arbeitgeberseite kam nach einer mehrstündigen Verhandlung eine Einigung zustande, der beide Tarifparteien zustimmten. Es wurde vereinbart:
- Entgelttabelle: Die Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01. Mai 2023 um linear 4,5 Prozent für die bei den Mitgliedsverlagen mit Verbandstarifbindung im herstellenden Buchhandel beschäftigten Arbeitnehmer(innen) in Baden-Württemberg erhöht. Eine weitere lineare Erhöhung der Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen um 3,0 Prozent ab 01. Januar 2024.
- Dieser Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft. Er hat eine Laufzeit von 22 Monaten und kann mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden, erstmals zum 31. Oktober 2024.
- Inflationsausgleichsprämie: Vollzeitarbeitnehmer, die am Stichtag 01. Juli 2023 in einem Arbeitsverhältnis stehen und die zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen mindestens sechs Monate angehören, haben einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von EUR 1.000,00. Ausgenommen sind Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis am Stichtag oder bereits zuvor selbst gekündigt haben. Die Zahlung hat den Zweck, die Preissteigerungen des Jahres 2023 auszugleichen.
Tarifverträge
Folgende Tarifverträge können unsere Mitgliedsverlage mit Tarifbindung bei der Verbandsgeschäftsstelle anfordern:
- Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des herstellenden Buchhandels in Baden-Württemberg (gültig ab 15. Dezember 2010)
- Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen des herstellenden Buchhandels in Baden-Württemberg (gültig ab 01. Januar 2023)
- Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
- Tarifvertrag zum Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand
- Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen